Positionen
Für die SP Frauen Kanton Schaffhausen stehen Menschen und Umwelt im Mittelpunkt ihrer Politik. Daraus ergeben sich folgende Forderungen.
Eine Wirtschaftspolitik, die existenzsichernde Löhne und Minimalstandards im Arbeitsrecht garantiert. Frauenspezifische Berufe sollen aufgewertet und gleicher Lohn für gleiche Arbeit soll selbstverständlich werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dafür braucht es flächendeckend Kindertagesstätten und Tagesschulen. Die Qualität der Betreuung muss sichergestellt sein.
Gesunde öffentliche Finanzen für einen handlungsfähigen Staat. Es braucht eine gerechte Steuerbelastung und Massnahmen gegen die Verarmung von Familien, insbesondere Alleinerziehende.
Die Chancengleichheit in der Bildung für alle, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft. Die Berufswahl soll frei von alten Geschlechterrollen erfolgen.
Eine Integration, die gegenseitig auf Respekt und Toleranz beruht. Migrantinnen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und prägen das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bild mit. Es braucht ein bedarfsgerechtes Angebot an obligatorischen Sprachkursen.
Ein konsequentes Handeln in der Klimapolitik zur Verminderung des CO2-Ausstosses. Lenkungs- und Energieabgaben sind nötig. Die SP Frauen unterstützen die Idee der 2000-Watt-Gesellschaft.
Eine Gesundheitsförderung für alle. Für Mädchen sollen in der Schule, in Vereinen und Verbänden personell gleich viele Mittel eingesetzt werden wie für Knaben.
Die Bekämpfung der häuslichen Gewalt. Interventionen und präventive Massnahmen sind auf Behördenebene besser zu koordinieren.
Eine Elternzeit, die ihren Namen verdient entspricht einem wichtigen Bedürfnis. Viele Länder in Europa haben eine solche Elternzeit, die Schweiz hinkt hier wieder einmal mehr hinten nach. Eine von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass sich eine Elternzeit positiv auf die Gesundheit von Mutter und Kind, auf die Gleichstellung von Mann und Frau und auf die Wirtschaft auswirkt.
Hier gehts zum Bericht der Eidgenössischen
Koordinationskommission für Familienfragen
Kinder, die in den ersten Jahren gut gebildet, betreut und erzogen werden, sind später gesünder, zufriedener und erfolgreicher. Eine qualitativ hochstehende und breit vernetzte frühkindliche Förderung kommt den Kindern selber, ihren Familien und schliesslich der ganzen Gesellschaft zugute. Die Frühförderung muss in den Fokus der Politik rücken. Frei zugängliche und qualitativ hochstehende Kita-Plätze legen den Grundstein für echte Chancengleichheit.
Publikation der UNESCO-Kommission:
Vorschläge für eine Politik der frühen Kindheit in der Schweiz
In vielen typischen «Frauenberufen» werden schlechte Löhne ausbezahlt. Fachfrauen im Pflege- und Betreuungsbereich leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, arbeiten hart und verdienen wenig. Das muss sich ändern! Diese Berufe müssen aufgewertet und besser entlöhnt werden. Dies ist die wichtigste Massnahme um sicherzustellen, dass auch in Zukunft genügend Fachpersonal in diesem Bereich tätig ist.
Die Frauen- und Mädchenhäuser im Kanton Bern können gegenwärtig Gewaltopfern nicht genügend Schutzplätze bieten und können so ihrem Auftrag gemäss Opferhilfegesetz (OHG) nicht gezielt nachkommen. Die Arbeit in den Frauenhäusern stösst an Grenzen, denn die Frauenhäuser sind überfüllt und unterfinanziert. Die Prävention gegen Gewalt an Frauen und Kindern muss verbessert, koordiniert und finanziert werden. Die Schweiz hat sich verpflichtet, genügend Schutzplätze für Betroffene von häuslicher Gewalt zur Verfügung zu stellen, aber in Realität bräuchte es in der Schweiz mehr als doppelt so viele Betten wie heute zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen die Lücken im OHG für asylsuchende Frauen geschlossen werden, denn die Istanbul-Konvention stellt klar, Menschen müssen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus vor Gewalt geschützt werden.
Die Zahlen sprechen eine klare und traurige Sprache. Durchschnittlich sterben pro Jahr 25 Personen an häuslicher Gewalt, dazu kommen rund 50 Tötungsversuche. Am 1. April 2018 hat die Schweiz das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Schweiz ratifiziert (Istanbul Konvention). Die Eckpfeiler des Übereinkommens sind die Bereiche Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen (Integrated Policies). Die Schweiz verfügt bereits heute weitestgehend über die nötigen Rechtsgrundlagen, um den Anforderungen der Istanbul-Konvention zu genügen. Dennoch sind in verschiedenen Bereichen Massnahmen nötig, um die Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt zu reduzieren und Opfer besser schützen zu können. Zum Beispiel mangelt es vielerorts an Plätzen in Frauen- und Mädchenhäusern.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches den Verfassungsauftrag für das Erwerbsleben konkretisiert. Es verbietet Diskriminierung in allen Arbeitsverhältnissen und soll die Chancengleichheit sicherstellen. Der Alltag zeigt immer noch ein anderes Bild. 2016 verdienten Frauen im Durchschnitt jeden Monat 1455 Franken weniger als Männer, davon können 56% aufgrund von objektiven Faktoren erklärt werden. Der Rest kann nicht erklärt werden. Deshalb sind umgehend Massnahmen zu ergreifen, dass solche potentiellen Lohndiskriminierungen verschwinden. Wir fordern Lohntransparenz und Lohnanalysen in allen Betrieben mit Sanktionen.